Misteltherapie

Die Misteltherapie ist in Deutschland die am häufigsten angewandte komplementärmedizinische Maßnahme in der Onkologie. Die anthroposophische Misteltherapie erfolgt mit einer Auswahl verschiedener Präparate von unterschiedlichen Wirtsbäumen (z. B. Abnobaviscum; Helixor; Iscador). Die Präparate unterscheiden sich in Zusammensetzung und Wirkung und werden je nach Tumorart und Tumorlokalisation sowie nach Geschlecht, Konstitution und Allgemeinzustand der Patienten individuell verabreicht. Die phytotherapeutischen Präparate basieren auf Mistellektin-I-normierten Mistelextrakten (z. B. Eurixor, Lektinol), enthalten eine gleich bleibende ML-I Dosis und werden in Anlehnung an das Körpergewicht verabreicht.
Die experimentelle Erforschung von anthroposophischen und phytotherapeutischen Mistelextrakten sowie Mistelextrakt Komponenten (z. B. ML-I) ist weit fortgeschritten. Neben den zelltabtötenden und immunaktivierenden Eigenschaften im Reagenzglas wurde in Tierversuchen außerdem eine vielversprechende Wirkung von Mistelextrakten gegen Tumore, Metastasen und Infektionen nachgewiesen (1). Auf dieser Grundlage wurden Anwendungsbeobachtungen bei Krebspatienten durchgeführt, welche die Immunstimulation durch Mistelextrakte bestätigten. Die Untersuchungen zeigten, dass das Immunsystem durch die Gabe von Mistelextrakten der anthroposophischen oder phytotherapeutischen Therapierichtung normalisiert werden konnte, nachdem es durch eine Krebsstandardtherapie geschwächt worden war. In klinischen Pilotstudien mit Brustkrebs-, Eierstockkrebs- und Lungenkrebsbetroffenen wurden Nebenwirkungen der Krebsstandardtherapien wie z.B. Übelkeit, Erbrechen, Gewichtsabnahme, Müdigkeit, depressive Verstimmungen durch eine komplementäre Mistelextrakttherapie reduziert. Die Mistelextrakttherapie führte in klinischen Studien außerdem zu einer Verbesserung der Lebensqualität (2,3).

Bewertung

Es konnte gezeigt werden, dass Mistelextrakte ein geschwächtes Immunsystem normalisieren und die Lebensqualität von Krebsbetroffene verbessern können (3). Sie sind angezeigt, wenn nach der Standardtherapie das Immunsystem nachweislich (= Bestimmung des Immunstatus) geschwächt ist oder in einer palliativen Situation die Lebensqualität gesteigert werden soll.

Die vorliegenden Studien müssen jedoch unbedingt bestätigt werden, ehe verlässliche Therapieempfehlungen gegeben werden können. Wie in den Cochrane Analysen (Bewertung der Studienlage) aufgezeigt wird, weisen alle verfügbaren Studien gravierende methodische Mängel auf und sind demnach nur begrenzt aussagefähig.

Anwendung

Mistelextrakte werden therapeutisch unter die Haut gespritzt. Die Therapie sollte nur durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte eingeleitet und kontrolliert werden.

Achtung

Mangels kontrollierter klinischer Studien zur Unbedenklichkeit und Wirksamkeit bei Tumoren des blutbildenden Systems (z.B. Leukämien oder Lymphome) sollten Mistelextrakte bei diesen Erkrankungen nicht oder allenfalls im Rahmen von klinischen Studien verabreicht werden. Die Immunstimulation durch Mistelextrakte könnte bei diesen Erkrankungen (durch Fehl- bzw. Überstimulation aber auch bei anderen Krebserkrankungen) möglicherweise zu unerwünschten Effekten, wie zum Beispiel Tumorzellwachstum, führen.

Kosten

Die Kostenübernahme einer Mistelbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der „Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ des Gemeinsamen Bundesauschusses geregelt(4).
Bei fortgeschrittenen Krebserkrankungen können Mistelextrakte in der palliativen Therapie zur Verbesserung der Lebensqualität auf Rezept verordnet werden (4).
Genaue Informationen zur Kostenübernahme erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung.

Quellen:
(1) Scheer R et al.: Die Mistel in der Tumortherapie 2, KVC Verlag Essen, 2009. 
(2) Kiene GS et al.: Mistletoe in cancer. A systematic review on controlled clinical trials. Europ. J. Med. Res. 8:109-119: 2003.
(3) Horneber, M et al.: Mistletoe therapy in oncology. Cochrane Database of Systematic Reviews 2, 2008.
(4) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung: Anlage I: Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V. URL: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/anlage/17/ (Stand 22.07.2011) 

Haben Sie Fragen zu ergänzenden Maßnahmen?

Die „Gesellschaft für Naturheilverfahren und Komplementärmedizin e.V.“  berät Sie gerne: