Ziel des Landeskrebsregisters NRW (LKR) ist die Verbesserung der medizinisch-onkologischen Behandlung. Für Krebspatientinnen und Krebspatienten bedeutet das: mehr Lebensqualität und bessere Überlebenschancen.

Das Landeskrebsregister NRW hat den gesetzlich verankerten Auftrag, flächendeckend Daten über das Entstehen, das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen zu registrieren, wissenschaftlich auszuwerten und zu publizieren. Darüber hinaus werden die Daten der Forschung zur Verfügung gestellt. Bei der epidemiologischen Auswertung stehen Fragen zur zeitlichen und räumlichen Verteilung und Häufigkeit bestimmter Krebserkrankungen und deren möglichen Ursachen im Mittelpunkt. Bei der klinischen Auswertung stehen die Qualitätssicherung und die Darstellung des gesamten Behandlungsverlaufs der Patientinnen du Patienten im Fokus.

Die Krebsgesellschaft NRW e.V. ist als vormalige Gesellschafterin des Epidemiologischen Krebsregisters Mitglied im Beirat des Landeskrebsregisters NRW, indem sie auch den stellvertretenden Vorsitz innehat. Sie unterstützt die Arbeit des Registers, indem sie den Stellenwert der Krebsregistrierung in der Öffentlichkeit, Politik sowie in der Wissenschaft sichtbar macht.

Aufgaben des Beirats gemäß §6 Landeskrebsregistergesetz

  • Maßnahmen zur besseren Erreichung der Ziele des LKR vorzuschlagen.
  • Personen und Institutionen vorzuschlagen, welche die Arbeit des LKR evaluieren.
  • Stellung zu nehmen zu Qualitätssicherung im Sinne des § 137a, zu Projekt-, Investitions- und Personalplanung
    des LKR,
  • über Anträge auf Überlassung von im LKR gespeicherten Daten zu wissenschaftlichen Zwecken zu beraten und Empfehlungen darüber abzugeben, ob den Anträgen entsprochen werden soll.
Landeskrebsregister NRW

zur Website des LKR NRW